Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.06.1993

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   BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93   

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BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93 (https://dejure.org/1993,2707)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.1993 - 2 BvR 785/93 (https://dejure.org/1993,2707)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 1993 - 2 BvR 785/93 (https://dejure.org/1993,2707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verfahren auf Aussetzung des Vollzugs einer Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Effektiver Rechtsschutz - Strafanstalt - Aussetzung des Vollzugs - Disziplinarmaßnahme - Strafvollzug - Antrag - Information

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3089
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 >153<; 65, 1 >70<; st. Rspr.).

    Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (BVerfGE 65, 1 >70<), so daß der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen auf die in § 80 VwGO getroffene Regelung festgelegt ist.

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 37, 150 >153 402<; 67, 43 >58 f.<).

    Dabei darf sich der Rechtsschutz nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (BVerfGE 40, 272 >275 111<; 67, 43 >58<).

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 >153<; 65, 1 >70<; st. Rspr.).

    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 37, 150 >153 402<; 67, 43 >58 f.<).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Das Bundesverfassungsgericht geht aber in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Verfassungsbeschwerde trotz Erledigung aus, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen kann, da der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers ansonsten in unzumutbarer Weise verkürzt würde (vgl. BVerfGE 34, 165 >180<; 41, 29 >43<; 49, 24 >51 f.<; 81, 138 >140<).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Das Bundesverfassungsgericht geht aber in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Verfassungsbeschwerde trotz Erledigung aus, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen kann, da der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers ansonsten in unzumutbarer Weise verkürzt würde (vgl. BVerfGE 34, 165 >180<; 41, 29 >43<; 49, 24 >51 f.<; 81, 138 >140<).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Das Bundesverfassungsgericht geht aber in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Verfassungsbeschwerde trotz Erledigung aus, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen kann, da der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers ansonsten in unzumutbarer Weise verkürzt würde (vgl. BVerfGE 34, 165 >180<; 41, 29 >43<; 49, 24 >51 f.<; 81, 138 >140<).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 >369<; 60, 253 >269 f.<).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 >369<; 60, 253 >269 f.<).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93
    Für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Bei gewichtigen Grundrechtsverstößen ist zudem von einem auch nach Erledigung fortbestehenden Interesse an der Gewährung verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes auszugehen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine verfassungsgerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2.Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 785/93 -, juris).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2553/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht nach

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob damit wegen Erledigung des in der Sache verfolgten Rechtsschutzziels das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen ist oder ob der Umstand, dass bei beanstandeter nicht zeitgerechter Umsetzung von Beschlüssen der Strafvollstreckungskammer eine Erledigung häufig eintreten wird, bevor verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 785/93 -, juris), und die konkreten Umstände der hier eingetretenen Erledigung (vgl. BVerfGE 116, 69 ) für ein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses sprechen.
  • KG, 20.04.2005 - 5 Ws 190/05

    Strafvollzug: Auswirkung der Fristüberschreitung für Stellungnahme durch

    Die insoweit geltenden besonderen Rechtsgrundsätze, nach denen ein sofortiges Handeln des Gerichts geboten ist (vgl. BVerfG NJW 2001, 3770; NJW 1994, 3087; 1994, 3089), sind hier nicht anwendbar.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3066
BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92 (https://dejure.org/1993,3066)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92 (https://dejure.org/1993,3066)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 (https://dejure.org/1993,3066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Effektivität des Rechtsschutzes Eilantrag gegen den Vollzug einer Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antragsteller - Strafanstalt - Eilantrag - Vollzug - Disziplinarmaßnahme - Briefkontrolle - Strafvollstreckungskammer - Aussetzung

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3089
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [70]; st. Rspr.).

    Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (BVerfGE 65, 1 [70]), so daß der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen auf die in § 80 VwGO getroffene Regelung festgelegt ist.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    Dieses dürfe nicht daraufhin angelegt werden, den gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder unzumutbar zu erschweren (BVerfGE 22, 49 [81 f.]; 61, 82 [110]; 69, 1 [49]); daraus ergäben sich Anforderungen an das Verhalten der Verwaltungsbehörde.

    Der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 35, 382 [402]; 37, 150 [153]; 67, 43 [58 f.]).

    Der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [70]; st. Rspr.).

    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 35, 382 [402]; 37, 150 [153]; 67, 43 [58 f.]).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180]; 41, 29 [43]; 49, 24 [51 f.]; 81, 138 [140 f.]).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    bb) Auch für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19Abs. 4 GG ) Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 [226]; 77, 275 [284]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 35, 382 [402]; 37, 150 [153]; 67, 43 [58 f.]).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180]; 41, 29 [43]; 49, 24 [51 f.]; 81, 138 [140 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180]; 41, 29 [43]; 49, 24 [51 f.]; 81, 138 [140 f.]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 [369]; 60, 253 [269 f.]).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Die Kammer weist allerdings darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt und der mit der Briefkontrolle befasste Haftrichter verpflichtet sind, eine auch im Falle fristgebundener Schriftsätze an Gerichte für erforderlich gehaltene Briefkontrolle so zügig wie möglich durchzuführen und die mit der Kontrolle verbundenen Verzögerungen möglichst - etwa durch eine Übermittlung des Schreibens per Telefax - gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 , und vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, NJW 1994, S. 3089; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 Ws 608/89 -, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23

    Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen

    Gleichwohl hat er sein Schreiben vom 7. Dezember 2022, mit dem er das Oberlandesgericht um eine Fristverlängerung ersuchte, soweit ersichtlich, lediglich auf den normalen Postweg gegeben, anstatt das Oberlandesgericht beispielsweise auf telefonischem Wege oder mittels eines Telefax (vgl. zur Verpflichtung einer Justizvollzugsanstalt, einen Antrag eines Gefangenen in besonderen Ausnahmefällen beschleunigt - etwa mittels Telefax - an das Gericht weiterzuleiten: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2016 - 2 BvR 3051/14 -, Rn. 2) unmittelbar zu kontaktieren und auf den späten Zugang des Schreibens vom 25. November 2022 aufmerksam zu machen.
  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Die Kammer weist zudem darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet sein kann, einen Antrag beschleunigt - etwa durch Telefax - an das Gericht weiterzuleiten, so dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zum Gericht erhalten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 14.04.2020 - 2 BvR 1855/19

    Strafvollzug (Eilantrag gegen sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme; Verletzung

    Ist der Antrag nicht schlüssig begründet, so wird das Gericht gleichwohl zu situationsgerechtem Handeln ohne weiteres Zögern verpflichtet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, Rn. 12).
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